von RA Dr. Danjel-Philippe Newerla
Nachfrage zu Ihrer Darstellung: "Zu 2) Gibt es ein Schonvermögen, dass der nicht Pflegebedürftige haben darf, um seinen eigenen Lebensabend angemessen zu verbringen?" Bei getrennt leben, Frau im Heim: Kommt beim Selbstbehalt des getrennt leb. Ehemannes zu den 770.- € noch die Miete hinzu, also mi ...
Vermögen