von RAin Dr. Corina Seiter
Lieber Beantworter, ich habe folgende zwei Fragen zum neuen Elternunterhalt Gesetz von 2020: 1. Zahlen muss man ab 2020 ja erst ab einem Gesamtbruttogehalt von 100.000 Euro, dabei werden sowohl Einkommen als auch Kapitaleinkünfte berücksichtigt. Darunter wird unabhängig vom Vermögen kein Elt ...
Berechnung