20.11.2010
von RA Daniel Hesterberg
Hallo, Ich habe Elternzeit bis Juni 2011 (1Jahr) wenn wir uns jetzt dafür entscheiden ein zweites Kind zu bekommen und ich in der Elternzeit erneut schwanger werden würde, der Geburtstermin aber nach Ablauf der Elternzeit ist, was steht mir denn dann zu? Ich habe jetzt einen Teilzeitversuch gestart ...
Kind