von RA Marcus Schröter
Bei uns im Verein hat der 1. Vorsitzende sein Amt niedergelegt. Wie man dem beigefügten Auszug der Satzung entnehmen kann, ist der Gesamtvorstand dazu berechtigt, ein neues Mitglied bis zur nächsten Wahl zu berufen. Sehe ich das richtig, das nur ein Vereinsmitglied, welches noch kein Vorstandsmi ...
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