23.5.2012
von RA Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Widerspruchsfrist für eine Abiturnote am 29.5.12 ausläuft, die Schule während der Pfinstferien in BW aber geschlossen ist, stellt sich die Frage, wie man sich absichern kann, dass bewiesen ist, dass das Schreiben dort fristgerecht eingegangen ist? Muss man es p ...