27.12.2019
von RAin Sonja Stadler
Haben ein Mahnverfahren gegen unsere ohG. erhalten. Mahnung widersprochen, jedoch kein Beleg auffindbar. Daraufhin Vollstreckungsbescheid erhalten. Widerspruch eingelegt, fristgerecht mit Beleg. Verfahren soll zum Amtsgericht. Jetzt wurde die Vollstreckung angekündigt durch Gerichtsvollzieher.
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