von RA Dr. Aljoscha Winkelmann
Sehr geehrte Anwälte, ich möchte eine negative Arztbewertung abgeben, vorher aber möglichst sicher sein, dass a) der Arzt mich danach nicht verklagen, oder zumindest nicht dabei gewinnen kann b) die Bewertung nicht gelöscht wird (ich weiß, es gibt Anbieter, die es schaffen, fast alles löschen z ...