von RAin Brigitte Draudt-Syroth
Ich habe ein Grundstück gekauft, in dessen Grundbuch 1991 ein Wegerecht eingetragen ist. Zitat: "...ist das Recht einzutragen, am südlichen Rand des Flurstückes in der Länge und Breite, wie sie auf der Flurkarte als "WW" gekennzeichneten Grundstücksverlaufes entspricht, vom öffentlichen Weg aus eine ...