von RA Gero Geißlreiter
Hallo, es ist so, dass wir ein hinteres Grundstück nach einer Teilung durch den Verkäufer gekauft haben. GFL sind zu unseten Gunsten eingetragen. Da wir keine Feuerwehrzufahrt haben und mehr aks 110 m weg von der öffentlichen Strasse, will das Amt, dass nun eine Baulast zu unseren Gunsten zu Lasten ...