von RA Peter Dratwa
Sehr geehrte Damen und Herren, in einer typischen Reihenhaus-Reihe (8 Häuser, jeweils 5,50 m breit, Garten auf der Rückseite, Baujahr 2012), die von zwei Seiten (vorne und links) an das öffentliche Straßennetz in NRW angeschlossen ist, ist vorgegeben, dass jeder Eigentümer auch von der rückwärtig ...
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