7.10.2021
von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Wir wohnen in einem Reihenhaus Bj2005. Die Häuser sind baulich durch 4cm voneinander getrennt. Die Häuser und Terrassen haben einen Niveauunterschied von da 50cm. Dadurch besteht quasi eine Stufe zwischen den Terrassen, die jedoch Flachdachmäßig mit wurzeldichten Bitumenbahnen und Pflanzschutzfließ ...