15.7.2022
| 40,00 €
von RAin Brigitte Draudt-Syroth
Guten Tag, für unser Grundstück gibt es einen Bebauungsplan, welcher zum Thema Einfriedungen folgendes besagt: 7. Einfriedungen 7.1 Werden Einfriedungen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen vorgesehen, dürfen sie max. 1,20 m hoch und nur als Holzzäune oder schmiedeeisene bzw. Metallzäune ...