von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Zwangsvollstreckungssache durch eine Gerichtsvollzieherin bekommen. Mein Problem ist, dass ich von keiner Forderung über gerade einmal 54,30€ überhaupt weiß!?! Die Forderung kommt von einer Stadt in Norddeutschland, in der ich noch nie war! Insbesonder ...