von RA Helge Müller-Roden
Ich habe 1994 meine Freundin sozialversicherungspflichtig angestellt, damit sie krankenversichert ist. Ihr Gehalt, das bis heute unverändert bei 333€ liegt, fürhrte damals zur Versicherungspflicht. Der damalige Arbeitsvertrag sah als Beschäftigung Hauhaltsnahe Dienstleistung (Kochen, Puten Garten et ...