17.2.2013
von RA Holger Hopperdietzel
Hallo, ich habe gelesen, dass es laut EU-Recht bei Flugstrecken über 3500 km ein Recht auf 600 EUR Entschädigung gibt, sollte der Flug sich verspäten. Ich hatte einen Flug im Januar von Berlin nach Kuba gebucht. Da die Maschine von Berlin wegen technischer Schwierigkeiten so viel Verspätung h ...