von RA Christian Schilling
Ich habe vor rund zwei Wochen einen Jungrüden ( Berner Sennenhund) an ein Ehepaar verkauft. Da das Ehepaar mit dem Hund nicht zurecht, auf Grund seines Temperamentes, kommt soll ich bzw.die Züchterin den Hund zurücknehmen. Ich habe den Grund des Verkaufes ( Schlaganfall ) in der Vekaufsanonce, erwäh ...