12.9.2022
| 52,00 €
von RA Leon Beresan
Wir haben als Mieter einen Zeitmietvertrag, Beginn 01.09.2021, abgeschlossen. Dieser ist damit begründet, dass nach Ablauf der Frist am 23.08.2023, eine andere Person (Familie, Angehörige, Vermieter selbst), im Vertrag namentlich genannt, einziehen wird. Die zeitliche Befristung ist unter der Ziffe ...