von RA Andreas Krueckemeyer
Guten Tag, im März diesen Jahres wurden durch einen starken Sturm teilweise das Dach des Hauses in dem wir wohnen abgedeckt. Da der Sturm mit Regen einherging, entstand in unserer Wohnung gleich in mehreren Zimmern ein Wasserschaden an den Wänden. Wir haben unsere Hausverwaltung unverzüglich dav ...