16.5.2017
von RA Dr. Felix Hoffmeyer
Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 31.07.16 ein Kündigungsverzicht von einem Jahr unterschrieben. Im Formularvertrag steht, dass ich zum Ablauf des Verzichts und darüber hinaus kündigen darf. Ich habe meinen Mietvertrag, meines wissens rechtens im April zum 1.08.17 geekündgt. Meine Vermieteri ...
Kündigung