19.7.2007
von RA Martin P. Freisler
Ich hatte von 8/95 bis 10/06 Büroräume gemietet. Zur Miete gab es eine Abschlagszahlung für Nebenksoten (Wasser, Heizung, Allgemeinstrom). Nachdem der Vermieter, trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnung, keine NBK-Abrechnung vorlegte, habe ich, nach schriftlicher Ankündigung, die NBK-Zahlung zu 8/03 ...
Vermieter