von RA Arnd-Martin Alpers
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Ich wohne in einem Haus mit zwei Wohnungen, Elternhaus, es wurde damals aufgeteilt zwischen meinen Vater und seinen Bruder und es liegt nur eine Teilungserklärung vor. Die Nachkommen haben die Wohnung vermietet und ich habe jetzt die Wohnu ...