29.7.2018
von RA Georg Schohl
Ich habe eine Hausratversicherung, die auch Fahrraddiebstahl absichert. Bei einem eingetretenen Schadenfall durch Fahrraddiebstahl, wurde mir bei der Entschädigungssumme die 19% MwSt abgezogen, mit der Begründung das ich die MwSt erst bekomme, wenn ich eine Rechnung vorlegen kann, die eine Wiederbe ...