von RA Christian Schilling
"Die Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsanteilen, insbesondere die Abtretung, Zulassung von Dritten für neugebildete Geschäftsanteile, Verpfändung oder sonstige Belastung, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter." Das steht in meinem Vertrag über die ...
GmbH