1.7.2011
von RA Ernesto Grueneberg
Ich möchte für meine 35jährige Bekannte, alleinerziehend (Kind 18 Monate alt), ALG-2-Bezieherin einen "Notbetrag" von maximal 2.000 Euro auf einem Sparbuch, das auf ihren Namen lauten soll, hinterlegen. Nach meinen Informationen müßte das möglich sein, da 35 x 150 E. ja nicht überschritten werden ...