von RA Guido Matthes
Kurzer Sachverhalt: Ich bin 42 Jahre, alleinerziehend und bewohne mit meiner fast vierjährigen Tochter, eine 80qm große Wohnung seit Januar 2005. Die Wohnung hat 3,5 Zimmer und kostest warm: 470,98 €. Neben Kindergeld und Unterhalt fürs Kind, beziehe ich seit März 2005, Hartz 4. Vor ein paar Woche ...
Wohnung