3.10.2007
von RA Patrick Inhestern
Bezug von Arbeitslosengeld I mit Nebeneinkommen (NK) aus selbständiger Tätigkeit, pflichtversichert in der RV, freiwillig versichert in einer gesetzlichen KV. AA erkennt Abzug der eingereichten 14,4% für KV am Nebeneinkommen nicht an, wohl weil sie die Formulierung „Sozialversicherungsbeiträ ...
ALG