11.9.2009
von RA Martin P. Freisler
Hallo, ich habe eine Frage betreffend der Betreuungsverfügung. Meine beste Freundin, und ehemalige Lebesgefährtin (12Jahre)wurde als Notfall in die Klinik gebracht. Dort liegt sie nun im Koma, und es handelt sich um einen lebensbedrohlichen schwebenden Zustand. Die Ärzte sind widerwillig bere ...