von RA Martin P. Freisler
Aus meiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH.hat mich das Finanzamt mit einer persönlichen Haftung versehen und selbst nach mehr als zwei Jahren der Geschäftsschließung eine Vollstreckung herbeigeführt. Hierbei hat man, nachdem ich nicht zahlen konnte, die Konten meiner jetzigen Firm ...