28.12.2010
von RA Thomas Bohle
Folgende Problematik: Ich besitze eine vermietete Dachgeschosswohnung, diese hat eine große Flachgaube mit angeschlossenem Balkon. Die Flachgaube ist so groß, dass sie gleichzeitig das Wohnzimmer ist, das Flachdach der Gaube wird derzeit vom Mieter als inoffizieller 2.Balkon genutzt (die Mieter verl ...