7.4.2022
| 50,00 €
von RA Arnd-Martin Alpers
Hallo, ich wollte fragen, ob eine Gastronomie und ein kleines Yogastudio in einem "allgemeinen Wohngebiet" zulässig sind. Ich habe bereits herausgefunden, dass ein sogenanntes nicht störendes Gewerbe prinzipiell möglich ist. Wie sieht es aus mit Gastronomie und Yogastudio, und gibt es Unterschied ...