8.11.2013
von RA C. Norbert Neumann
Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, wenn in einem Bebauungsplan Stellplätze für Kfz eingetragen sind und diese mit "öffentliche Stellplätze" beschriftet sind, ist das dann so zu verstehen, dass diese Stellplätze nur für die Bewohner und Besucher der Wohneinheiten auf dem Bebauungsplan v ...