18.5.2017
von RA Dr. Felix Hoffmeyer
Guten Tag ich möchte ein Toskanahaus bauen aber die Gemeinde erlaubt es nicht. Das Grundstück hat eine Hanglage, wir wollen EG, 1 Stock, der Keller soll kein Vollgeschoss sein. Der Keller dient als Einliegerwohnung. In diesem Dorf sind fast nur Satteldächer, am anderen Ende des Dorfes habe ich auch ...