von RA Thomas Bohle
Hallo, gibt es eine Möglichkeit, dass man beim Hammerschlags und Leiterrecht darauf besteht, das nicht der Nachbar mein Grundstück betritt, sondern ein dritter, zb. eine Fachfirma? Hintergrund ist der, während der Planung der anstehenden Arbeiten hat mich mein Nachbar wegen einer anderen Sache ange ...