28.7.2007
von RAin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine geschiedene Frau hat gegen mich einen Mahnbescheid erlassen (Restforderung aus der Auseinandersetzung: 2500 Euro). Ich habe eine Anwältin gebeten, die Rechtslage zu klären, da ein Teilbetrag von meiner geschiedenen Frau meines Erachtens zu Unrecht gefordert wurd ...