3.6.2011
von RA Thomas Bohle
Guten Tag, wir möchten mit einer tschechischen Firma einen Werkvertrag abschließen, jetzt beschäftigt uns folgende Frage: Darf dieser tschechische Subunternehmer Tätigkeiten, welche Bestand des Werkvertrages sind und auf deutschem Gebiet erbracht werden, mit weiteren tschechischen Subunternehmen e ...
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