11.5.2005
von RA Andreas Schwartmann
Guten Tag! Um Ihnen mein Problem darstellen zu können, muss ich etwas weiter ausholen: Aufgrund einer vorgezogen Erbauszahlung habe ich laut Übergabevertrag vom 22.12.2003 das Zweifamilienhaus meiner Eltern samt Schulden übernommen und eine Ausgleichszahlung an meine Schwester geleistet. Im Überga ...