von RA Alexander Sauer
Guten Tag, wir möchten eine Maklerin damit beauftragen, unser EFH zu verkaufen. Stutzig machte mich folgende Vereinbarung im Vertragstext: "Ich/wir sind verpflichtet, die dem Makler entstandenen Aufwendungen pauschal mit 1.500 Euro zzgl. gesetzl.MwSt zu ersetzen, wenn wir mit Interessenten des Mak ...