von RA Guido Matthes
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe letztes Jahr ein Bahncard 50 erworben, ohne zu wissen, dass ich ein Abonnement eingegangen bin. Vor einigen Wochen kam die neue Bahncard, die ich mit einenm Schreiben (Kündigung) wieder zurückgeschickt habe. Die Kündigung wurde nicht akze ...