26.8.2021
von RA Matthias Richter
Hallo, Streitwert 200.000 €, außergerichtliche Einigung/Vergleich, keine Termine, Absicht oder Ähnliches bei Gericht Anwaltsrechnung enthält Geschäftsgebühr, Terminsgebühr und Einigungsgebühr , in Summe knapp 11.400 € Hintergrund: Anwalt hat nur mündlich über voraussichtliche Kosten informi ...