3.3.2015
von RA Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit 2007 ein Beweisverfahren laufen, wofür der damalige Anwalt seine Kosten in Höhe von 2300 Euro festsetzte und die auch beglichen wurden. Da ich einen Rechtsschutz besitze, wurde dann von diesem weitere Kosten übernommen, außer bei genehmigungs-pflicht ...