von RA Ernesto Grueneberg
Ich, im Jahre 1935 in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger, habe die Vaterschaft meiner im Dezember 1990 in Santo Domingo/ Dominikanische Republik geborenen Tochter über einen deutschen Notar hier in Deutschland anerkannt. Ich habe seit mehr als 25 Jahren einen 2. Wohnsitz in der Dominika ...
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