27.6.2010
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe meinen fast 1 Jahr alten, noch nicht kastrierten Stubenkater einer Frau, die nebenberuflich Haustiere betreut, zur Versorgung während meines 14-tägigen Urlaubs übergeben. Sie hat den Kater in ihre Wohnung, in der sie mit ...
Schaden