von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Hallo Ich habe ein außergewöhnliches Problem. Ein Graben Unterhaltungsverband hat 2015 neben meiner Garage und daneben ein 3,0 m breiter Privatweg Zufahrt für hinteres Grundstück eine Verrohrung wegen Defekt ausgebaut. Der jetzt offene Graben ist 2,65 Meter tief und hat eine circa 80 Grad st ...