Sehr geehrte Herren, mir wurde im Wege der einstweiligen Verfügung,und zwar wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung,gemäß§§ 935ff.,91 ZPO in Verbindung mit §1 Absatz 1 Gewaltschutzgesetz Anordnungen auferlegt,ohne das ich den konkreten Sachverhalt kenne.Die Anordnungen sind bis zum 15.07.200 ...