5.8.2015
von RA Dr. Felix Hoffmeyer
Nachdem ich das Erbe meines verstorbenen Mannes ausgeschlagen habe, habe ich meinen Pflichtteil angefordert. Zu spät fiel mir auf Nachfrage ein, dass ein Ehevertrag mit Gütertrennung zwischen meinem inzwischen verstorbenen Mann und mir existiert. Angenommen, als ursprünglicher Pflichtteil wären 50.0 ...
Erbe