14.6.2007
von RA Reinhard Schweizer
Ich bin in dieser Sache von RA Straeter, Münster, zuletzt am 24.04.07 (einmalige Nachfrage) beraten worden. Voraussetzend, daß die Vorgeschichte bekannt ist, folgender neue Umstand: Nachdem meine Freundin gemäß der VERFÜGUNG (so ist die Urkunde vom Erblasser überschrieben) den Betrag von 10.000 DM ...