von RA Tobias Rösemeier
Guten Tag, der Sachverhalt: - Ehegatten haben ein "Berliner Testament" hinterlegt; es gibt 4 Kinder, die als Schlusserben vorgesehen sind - Ehemann ist verstorben, Ehefrau wurde vor 7 Tagen vom Amtsgericht informiert, dass sie Alleinerbin ist, es aber Pflichtteilsansprüche der Kinder zu beachte ...
Erbe