von RA Helge Müller-Roden
Guten Tag, kurz zum Hintergrund: Ich arbeite für einem Einzelhändler, der aufgrund der aktuellen Situation bald auf behördliche Anordnung hin geschlossen wird. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber berechigt sei, mich "mit anderen zumutbaren Tätigkeiten zu betrauen und an einen an ...