28.6.2005
von RA Marcus Alexander Glatzel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt heute in einem unfrankierten Umschlag, der sich in meinem Hausbriefkasten fand, die Kündigung durch meine Arbeitgeberstelle, die sich 300 km weit von meinem Wohnort befindet. Jemand muss also den Umschlag direkt eingeworfen statt per Post geschickt habe ...