31.1.2020
von RA Thomas Mack
Ich arbeite in einer Metallbranche, und hatte vor kurzer eine Lungenkrankheit (Lungenembolie), und bin bis auf weiteres Krankgeschrieben. Nach der Erholung werde ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen, aber wahrscheinlich nicht am gleichen Platz, sondern irgendwo, wo es ruhiger zu sich geht, und nicht ...
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